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   BGH, 02.04.1963 - 5 StR 24/63   

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https://dejure.org/1963,4967
BGH, 02.04.1963 - 5 StR 24/63 (https://dejure.org/1963,4967)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1963 - 5 StR 24/63 (https://dejure.org/1963,4967)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1963 - 5 StR 24/63 (https://dejure.org/1963,4967)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 5 StR 24/63
    Zwar geht die Strafkammer (vgl. BGH NJW 1963, 212) zutreffend davon aus, daß zwischen der Zueignung des Kraftwagens - mag diese nun als Dieb stahl oder als Unterschlagung anzusehen sein - und dem Vergehen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG Tateinheit besteht.

    Es hat daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt NJW 1963, 212, 213 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62] zu II 1 mit weiteren Nachweisen) nicht die Kraft, die beiden schwerer wiegenden Straftaten zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden.

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 02.04.1963 - 5 StR 24/63
    Damit ist jedoch nicht die verfahrensrechtliche Frage entschieden, ob nicht über sämtliche Straftaten, nämlich sowohl die schwereren Straftaten als auch die minderschwere Straftat nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGHSt 6, 92, 97) [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52].
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Ihre getrennte Beurteilung in verschiedenen Verfahren sei deshalb nicht zulässig (vgl. BGHSt 6, 92, 96, 97, [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52]abweichend von BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; BGH Urteile vom 21. Juli 1961 - 4 StR 236/61 - in VRS 21, 341, 343 ff und vom 2. April 1963 - 5 StR 24/63 -).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Eine die beiden schwereren Taten umfassende minderschwere Dauerstraftat, die für sich allein schon eine Beschränkung der Berufung unzulässig machen würde (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 2. April 1963 - 5 StR 24/63 -), liegt also nicht vor.
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Daß das fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht geeignet war, Tateinheit auch zwischen den jetzt festgestellten strafbaren Handlungen und dem Diebstahl des Fahrzeugs herzustellen, ist in diesem Zusammenhang unerheblich (BGHSt 6, 92, 97; BGH-Urteil vom 2. April 1963 - 5 StR 24/63 -).
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